In Österreichs Altbaubestand steckt Asbest vielfach dort, wo Maler es täglich antreffen: in Spachtelmassen, Klebern, Dämmstoffen und Anstrichen von Fassaden und Innenräumen. Gebäude aus den 1960er bis 1980er Jahren sind besonders betroffen. Wer diese Materialien bei Renovierungen aufwirbelt – etwa durch Abschleifen, Fräsen oder unsachgemäße Demontage – setzt Arbeiter, Bewohner und nachfolgende Gewerke gesundheitlichen Risiken aus. Für den ausführenden Betrieb entstehen damit nicht nur haftungsrechtliche, sondern auch arbeitsschutzrechtliche Verpflichtungen.
Die AUVA empfiehlt in ihren Merkblättern zu Gefahrstoffen, vor Beginn von Renovationsarbeiten in Altbauten systematisch zu klären, ob asbesthältige Materialien vorhanden sind. Dies geschieht durch Sichtprüfung, Befragung des Auftraggebers zur Baugeschichte und bei Unsicherheit durch Materialproben und laborchemische Analyse. Malerbetriebe sollten diese Vorabklärung dokumentieren und in ihren Leistungsbeschreibungen verankern. Eine einfache Checkliste – welche typischen Fundorte es gibt, wie alt das Gebäude ist, welche Arbeitsschritte kritisch sind – hilft, Überraschungen zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Österreichs Chemikalien-Verbotsverordnung regelt den Umgang mit Asbest streng: Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung asbesthältiger Stoffe sind verboten. Für Sanierungsarbeiten an bestehenden Objekten gilt die ÖNORM M 9405, die Anforderungen an die fachgerechte Asbest-Sanierung definiert. Sie schreibt vor, wie asbesthältige Materialien zu behandeln sind – von der Abgrenzung des Arbeitsbereichs über Schutzmaßnahmen bis zur sachgerechten Entsorgung. Betriebe, die ohne diese Norm zu arbeiten beginnen, riskieren Ordnungswidrigkeiten und Regresse bei Gesundheitsschäden.
In der Praxis heißt das: Vor Arbeitsbeginn muss eine Asbestbestandsaufnahme Teil der Auftragsklärung sein. Der Betriebsleiter sollte sein Team regelmäßig schulen – nicht nur über Erkennungsmerkmale, sondern auch über die rechtlichen Konsequenzen unsachgemäßer Handhabung. Checklisten für häufige Einsatzorte (Fassadensanierung, Innenrenovierung, Dacharbeiten) gehören ins Handwerk. Besteht Verdacht auf Asbest, ist es billiger und sicherer, eine Probe entnehmen zu lassen, als das Risiko einzugehen. Die Bundesinnung der Maler und Tapezierer bietet Orientierung zu branchenrelevanten Vorschriften; auch Berufsgenossenschaft und Arbeitsinspektion sind Ansprechpartner bei Fragen.
Asbest ist kein Grund, Aufträge abzulehnen – aber es ist ein Grund, professionell vorbereitet zu arbeiten. Betriebe, die ihre Vorabklärung dokumentieren, ihre Mitarbeiter schulen und sich an ÖNORM und Verbotsverordnung halten, schützen sich selbst, ihre Arbeitnehmer und ihre Auftraggeber. Im Schadensfall zahlt diese Sorgfalt sich aus.