Der Deutsche Bundestag hat die Bestimmungen für Sicherheitsbeauftragte in Betrieben neu gefasst. Statt starrer Quoten basierend auf Mitarbeiterzahl entscheidet künftig die tatsächliche Gefährdungssituation im Unternehmen über deren Anzahl.

Für die Baubranche – eine der unfallintensivsten Branchen – hat diese Umstellung erhebliche praktische Auswirkungen. Baubetriebe müssen ihre Sicherheitsstrukturen künftig an konkrete Risiken anpassen, nicht an pauschale Schwellwerte.

Die BG Bau hat die Neuregelung bereits aktiv kommuniziert. Betriebe sollten nun ihre Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und ihre Sicherheitsorganisation entsprechend anpassen. Die Änderung tritt mit einer Übergangsfrist in Kraft – konkrete Fristen sind noch auszuarbeiten.

Praktisch bedeutet das: Kleinere Spezialbaubetriebe mit hohem Risiko könnten mehr Sicherheitsbeauftragte brauchen, während größere Betriebe mit geringerer Gefährdung mit weniger auskommen. Die Beurteilung der Gefährdungslage wird zur zentralen Dokumentationspflicht.